Budget für Arbeit

1. Das Wichtigste in Kürze

Das Budget für Arbeit (BfA) soll Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen – als Alternative zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Das Budget für Arbeit beinhaltet Lohnkostenzuschüsse für Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen.

2. Voraussetzungen für ein Budget für Arbeit

Menschen mit Behinderungen können unter folgenden Voraussetzungen ein Budget für Arbeit erhalten:

  • Sie haben Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
  • Sie haben (oder beginnen) ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber mit tariflicher oder üblicher Entlohnung.

Mit Abschluss des Arbeitsvertrags wird das BfA als sog. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt.

3. Umfang und Zuständigkeit für das Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die teilweise mit Mitteln aus der Ausgleichsabgabe (siehe Integrationsamt, § 185 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX) finanziert werden kann. Zuständig sein können neben dem Träger der Eingliederungshilfe auch die Träger der Unfallversicherung, die Träger der sozialen Entschädigung und die Träger der Jugendhilfe.

Das BfA kann für Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigungen in Anspruch genommen werden. Sofern Mittel aus der Ausgleichsabgabe verwendet werden sollen, gilt: Bei einer Teilzeitbeschäftigung muss die wöchentliche Arbeitszeit mind. 15 Stunden, bzw. bei Inklusionsbetrieben mind. 12 Stunden betragen.

Das BfA umfasst:

  • Eine Geldleistung an den Betrieb, der einen Menschen mit Behinderung beschäftigt, den sog. Lohnkostenzuschuss. Dieser kann bis zu 75 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts betragen.
  • Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, z.B. ein Jobcoaching. Arbeiten mehrere Menschen mit Behinderungen im selben Betrieb, können sie die Anleitung und Begleitung auch gemeinsam in Anspruch nehmen. Sie ist eine pädagogische Leistung, keine Arbeitsassistenz. Näheres zur Abgrenzung unter Behinderung > Hilfen am Arbeitsplatz.

Fahrtkosten werden durch das Budget für Arbeit nicht übernommen.

Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Reha-Träger für Menschen mit Behinderungen passende Arbeitsplätze bereitstellt. Der Mensch mit Behinderung muss sich selbst um einen passenden Arbeitsplatz kümmern. Beratung und Unterstützung bietet die unabhängige Teilhabeberatung.

4. Wie lange wird das Budget für Arbeit gezahlt?

Wie lange das Budget für Arbeit gewährt wird, hängt vom individuellen Einzelfall ab. Es kann auch dauerhaft für unbefristete Arbeitsplätze gewährt werden.

Das BfA wird in der Regel längstens bis zur Rentenaltersgrenze gewährt. In Ausnahmefällen kann es auch über die Regelaltersgrenze hinaus in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung trifft der zuständige Leistungsträger nach sog. gebundenen Ermessen, das heißt er darf nur in untypischen Fällen eine Ausnahme machen.

Nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses besteht für den Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (Näheres unter Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen) zu wechseln.

5. Welche Ziele hat das Budget für Arbeit?

Ein wichtiges Ziel des Budgets für Arbeit ist, dass mehr Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt (oder zumindest einen großen Teil davon) durch eigenes Einkommen finanzieren können.

Außerdem soll es Menschen mit Behinderungen eine Alternative zum Arbeitsbereich einer WfbM bieten.

6. Sozialversicherung

Mit dem Budget für Arbeit geförderte Tätigkeiten sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Die Anspruchsberechtigten gelten als voll erwerbsgemindert durch ihren Anspruch auf Leistungen in einer WfbM und haben zudem ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in die Werkstatt.

Versicherungspflicht besteht hingegen in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Hier gelten die Vorschriften für Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sodass die Höhe der Beiträge abhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts ist.

Wer mit einer Förderung durch das Budget für Arbeit tätig ist, kann daneben Erwerbsminderungsrente bekommen, aber bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze der Rentenversicherung wird die Rente gekürzt, Näheres unter Erwerbsminderungsrente.

Aufgrund der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrundlage kann es bei Beschäftigten im Rahmen des Budget für Arbeit zu einer anderen Rentenhöhe kommen als bei Beschäftigten in einer WfbM. Je nach Höhe des Arbeitsentgelts im Rahmen des Budget für Arbeit können die Rentenansprüche höher oder niedriger ausfallen als in einer WfbM.

7. Praxistipps

8. Wer hilft weiter?

Je nach Zuständigkeit

Die unabhängige Teilhabeberatung berät unabhängig von dem zuständigen Leistungsträger.

9. Verwandte Links

Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen

Behinderung > Hilfen am Arbeitsplatz

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Berufliche Reha > Leistungen

Behinderung

Behinderung > Berufsleben

Nachteilsausgleiche bei Behinderung

Budget für Ausbildung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

 

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs. 1 SGB VII i.V.m. - § 63 Abs.1 Nr. 5 SGB XIV i.V.m. - § 35a Abs. 3 SGB VIII i.V.m. § 111 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX i.V.m. - § 61, § 185 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX

Letzte Bearbeitung: 23.08.2024

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