Erwerbsminderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Erwerbsminderung ist eine allgemeine Einschränkung der Leistungsfähigkeit, bei der nur eine zeitlich eingeschränkte Erwerbstätigkeit möglich ist. Bei Menschen, die weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Können sie mindestens 3 aber unter 6 Stunden arbeiten, spricht man von teilweiser Erwerbsminderung.

Davon zu unterscheiden sind

  • die Arbeitsunfähigkeit, bei der eine bestimmte Tätigkeit nicht ausgeführt werden kann, und
  • die Berufsunfähigkeit, bei der aus gesundheitlichen Gründen ein bestimmter Beruf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit nicht mehr möglich sind.

Verschiedene Leistungen, z.B. eine Rente wegen Erwerbsminderung, Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld, können den Lebensunterhalt bei Erwerbsminderung sichern.

2. Was ist Erwerbsminderung?

Erwerbsminderung ist eine allgemeine Einschränkung der Leistungsfähigkeit, die dazu führt, dass ein Mensch unter den üblichen Bedingungen des sog. allgemeinen Arbeitsmarkts nur noch zeitlich eingeschränkt erwerbstätig sein kann.

Der allgemeine Arbeitsmarkt ist zu unterscheiden vom besonderen Arbeitsmarkt. Der besondere Arbeitsmarkt meint alle vom Staat geförderten Arbeitsverhältnisse, z.B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Der allgemeine Arbeitsmarkt wird auch 1. Arbeitsmarkt genannt. Der besondere Arbeitsmarkt wird auch 2. Arbeitsmarkt und 3. Arbeitsmarkt genannt. Auch wer ohne zeitliche Einschränkungen in Vollzeit einer Tätigkeit des besonderen Arbeitsmarkts nachgehen kann, kann eine volle oder teilweise Erwerbsminderung haben.

  • Eine volle Erwerbsminderung liegt bei einer Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden vor. Bei mindestens 3 aber nicht mehr als 6 Stunden ist es eine teilweise Erwerbsminderung.
  • Erwerbsminderung liegt erst vor, wenn anzunehmen ist, dass die Leistungseinschränkung noch mindestens 6 Monate vorliegen wird. Es geht dabei um einen Blick in die Zukunft. Es kann sein, dass auch nach mehr als 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit keine Erwerbsminderung vorliegt, weil anzunehmen ist, dass sich der Gesundheitszustand innerhalb der nächsten 6 Monate verbessern wird.
  • Erwerbsminderung bezieht sich immer auf alle möglichen Erwerbstätigkeiten, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Nur wenn auch eine körperlich und geistig leichte Arbeit nicht oder nur noch zeitlich deutlich eingeschränkt möglich ist, ist es eine Erwerbsminderung.
    Beispielsweise ist ein Ingenieur, nicht erwerbsgemindert, wenn er noch in Vollzeit als Hilfskraft arbeiten kann, obwohl er nach einem Schädel-Hirn-Trauma seinen anspruchsvollen Beruf als Ingenieur nicht mehr ausüben kann.
  • Erwerbsgemindert ist auch, wer zwar noch über 6 Stunden arbeiten kann, aber nur unter Bedingungen, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gibt, z.B. wenn alle 30 Minuten 10 Minuten Pause nötig sind.

3. Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung?

Der Begriff Erwerbsunfähigkeit ist veraltet und kommt im heutigen Sozialrecht in Deutschland nicht mehr vor. Er wird nur noch umgangssprachlich verwendet. Er wurde komplett durch den Begriff Erwerbsminderung ersetzt. Das deutsche Sozialrecht geht heute davon aus, dass die allermeisten Menschen nicht komplett unfähig sind, zu arbeiten, sondern lediglich kürzer arbeiten können oder nur auf dem besonderen Arbeitsmarkt.

4. Was sind Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

4.1. Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf eine bestimmte Tätigkeit, die nicht ausgeführt werden kann.

Sie liegt im Normalfall vor, wenn entweder eine Krankheit dazu führt, dass die derzeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausgeführt werden kann, oder wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen eines Krankheitszustands bei einem Weiterarbeiten absehbar ist.

Eine andere Arbeit kann durchaus noch möglich sein, z.B. wenn ein Erzieher wegen Mobbing am Arbeitsplatz depressiv geworden ist und dorthin nicht zurück kann, aber z.B. Kletterkurse für Kinder geben kann. Die damit verbundene Bewegung kann sogar dazu beitragen, die Depression zu verringern.

Näheres unter Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitslose Menschen haben keine „derzeit ausgeübte Tätigkeit“, bzw. ihre Tätigkeit ist die Arbeitssuche. Für sie gelten deshalb besondere Regeln. Näheres unter Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.

Wer arbeitsunfähig ist, kann 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen, Näheres unter Entgeltfortzahlung. Danach kann Krankengeld für höchstens weitere 72 Wochen den Lebensunterhalt sichern.

4.2. Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist unterschiedlich definiert:

  • Bei der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet Berufsunfähigkeit, dass ein Mensch nicht mehr nur am bisherigen Arbeitsplatz, sondern insgesamt weder in seinem bisherigen Beruf noch in einer zumutbaren Verweisungstätigkeit (Näheres unter Erwerbsminderungsrente) arbeiten kann. Im Unterschied zu einer Erwerbsminderung ist aber die Arbeit in einer nicht zumutbaren Verweisungstätigkeit noch möglich.
    Beispiel: Ein Ingenieur ist nach einem Schädel-Hirntrauma den hohen geistigen Anforderungen seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr gewachsen ist und kann nur noch als Hilfskraft arbeiten. Er ist berufsunfähig, weil Tätigkeiten als Hilfskraft für ihn keine zumutbare Verweisungstätigkeit sind.
  • Bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten ganz verschiedene Definitionen, die bei der jeweiligen privaten Versicherung vor Vertragsabschluss erfragt werden sollten, um hinterher keine Enttäuschung zu erleben.

Bei Berufsunfähigkeit gab es früher eine gesetzliche Rente. Heute ist es in der Regel nur noch möglich, sich über eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Nur wer vor dem 2.1.1961 geboren wurde kann noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bekommen, Näheres unter Erwerbsminderungsrente.

5. Sozialleistungen bei Erwerbsminderung

5.1. Rente wegen Erwerbsminderung

Wer eine Erwerbsminderung hat und lange genug in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Es gibt eine Rente bei voller Erwerbsminderung und eine Rente bei teilweiser Erwerbsminderung. Näheres unter Erwerbsminderungsrente.

Einige Menschen arbeiten in Teilzeit oder in Minijobs neben der Rente wegen Erwerbsminderung oder sogar in Vollzeit, aber nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern z.B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

5.2. Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Wurde eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt, aber keine oder eine zu niedrige Rente bewilligt, kann die Grundsicherung bei Erwerbsminderung die Rente aufstocken oder ganz ersetzen. Näheres unter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Dauerhaft ist eine volle Erwerbsminderung dann, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.

Wer Grundsicherung bei Erwerbsminderung bezieht, kann daneben arbeiten wie neben einer Rente wegen Erwerbsminderung. Viele Beschäftigte außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts, z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen, beziehen Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Das Einkommen wird aber bis auf bestimmte Freibeträge auf die Grundsicherung angerechnet, Näheres unter Sozialhilfe > Einkommen.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung ist steuerfinanziert, das heißt: Wer sie bezieht, muss dafür in keine Versicherung eingezahlt haben.

5.3. Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wurde eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt, aber keine oder eine zu niedrige Rente bewilligt, kann die Grundsicherung für Arbeitsuchende die Rente aufstocken oder ersetzen. Die Betroffenen bekommen sog. Leistungen nach dem SGB II, das heißt Hilfen zur Eingliederung in Arbeit und Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, Hartz IV). Das gilt auch für Berufstätige, die trotz Arbeit und Rente ihren Lebensunterhalt nicht sichern können. Der Bezug von Bürgergeld setzt keine Arbeitslosigkeit voraus; ca. 60 % derer, die Bürgergeld bekommen, sind nicht arbeitslos.

Bürgergeld können auch Menschen mit vorübergehender voller Erwerbsminderung beziehen, aber nur, wenn sie zu einer sog. Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person gehören, die selbst keine volle Erwerbsminderung hat.

Auch Grundsicherung für Arbeitsuchende ist steuerfinanziert.

5.4. Hilfe zum Lebensunterhalt

Wer eine vorübergehende volle Erwerbsminderung hat und nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört, kann mit Hilfe zum Lebensunterhalt eine zu niedrige Rente aufstocken oder die fehlende Rente ersetzen. Hilfe zum Lebensunterhalt wird aus Steuergeldern bezahlt. Näheres unter Hilfe zum Lebensunterhalt.

5.5. Arbeitslosengeld

Wer ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann unter folgenden Umständen trotz Erwerbsminderung Arbeitslosengeld beziehen:

  • Arbeitslosigkeit bei teilweiser Erwerbsminderung
  • volle Erwerbsminderung, die aber von der Rentenversicherung (noch) nicht festgestellt wurde. Näheres unter Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit.

6. Wer hilft weiter?

7. Verwandte Links

Erwerbsminderungsrente

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Hilfe zum Lebensunterhalt

Arbeitsunfähigkeit

Krankengeld

Entgeltfortzahlung

Letzte Bearbeitung: 16.08.2024

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