Sozialgericht

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Sozialgerichte sind für viele Streitigkeiten im Sozialrecht zuständig, z.B. bei Streit mit der Rentenversicherung, mit dem Jobcenter oder mit der Krankenkasse. Aber es gibt auch sozialrechtliche Angelegenheiten, für die andere Gerichte zuständig sind, z.B. die Verwaltungsgerichte für Streit mit dem Jugendamt oder ums BaföG und die Finanzgerichte fürs Kindergeld.

2. Zuständigkeit des Sozialgerichts

Die Sozialgerichte sind insbesondere zuständig für Streitigkeiten in folgenden Bereichen:

3. Zuständigkeit anderer Gerichte im Sozialrecht

Für manche sozialrechtlichen Angelegenheiten sind andere Gerichte zuständig.

4. Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen:

  1. Sozialgericht
  2. Landessozialgericht
  3. Bundessozialgericht

Näheres zum Verfahrensablauf bei Sozialgerichten unter Widerspruch Klage Berufung.

5. Verwandte Links

Widerspruch Klage Berufung

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Widerspruch im Sozialrecht

Beratungshilfe

Rechtsanspruch und Ermessen

 

Rechtsgrundlagen: §§ 51 SGG

Letzte Bearbeitung: 30.08.2024

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