Tinnitus > Schwerbehinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Permanente Ohrgeräusche oder ständiger Schwindel können zu massiven Beeinträchtigungen und somit zu einer dauerhaften Behinderung führen. Bei Tinnitus kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Der GdB richtet sich nach der Schwere der psychischen Begleiterscheinungen. Menschen mit Behinderungen können verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

2. Schwerbehindertenausweis bei Tinnitus

Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt und ausgestellt werden.
Antragsformulare sind beim Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten erhältlich oder im Internet-Portal „einfach teilhaben“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.einfach-teilhaben.de > Themen > Schwerbehinderung > Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen.

3. Versorgungsmedizinische Grundsätze

Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (= Anlage 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung). Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB).

Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit der besonders wichtigen Anlage 2 finden Sie in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710".

4. Anhaltswerte bei Tinnitus

Ohrgeräusche (Tinnitus) ...

GdB

... ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen

0–10

... mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen

20

... mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen)

30–40

... mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten

mindestens 50

Liegen mehrere Funktionsstörungen vor, so werden die einzelnen Werte nicht zusammengerechnet, sondern es werden die einzelnen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamtgrad der Behinderung festgelegt, welcher der Behinderung insgesamt gerecht wird.

5. Anhaltswerte bei Anfalls-Drehschwindel (Morbus Menière)

Anfalls-Drehschwindel, auch Attackenschwindel genannt, ist eine plötzliche und heftige Form von Schwindel, die meist 30 Minuten, in seltenen Fällen auch mehrere Stunden lang anhält. Betroffene beschreiben ein starkes Drehgefühl, bei dem sie das Gefühl haben, umzufallen. Häufig kommt es zusätzlich zu Übelkeit und Erbrechen.

Anfalls-Drehschwindel (Morbus Menière)

GdB

1–2 Anfälle im Jahr

0–10

häufigere Anfälle, je nach Schweregrad

20–40

mehrmals monatlich schwere Anfälle

50

Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten. Die detaillierte Bewertung von Hörstörungen findet sich in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen im Teil B unter 5.2.

6. Hilfen und Nachteilsausgleiche

Für Menschen mit Behinderungen können folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:

Erkrankte, die eine berufliche Rehabilitation (Berufliche Reha > Rahmenbedingungen) durchlaufen, können zudem folgende Leistungen erhalten:

7. Praxistipps

8. Wer hilft weiter?

  • Das zuständige Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten.
  • Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Informationen für Menschen mit Behinderungen unter 030 221911-006 (in Gebärdensprache unter www.gebaerdentelefon.de/bmas), Mo–Do 8–17 und Fr 8–12 Uhr.

9. Verwandte Links

Behinderung

Versorgungsamt

Tinnitus

Tinnitus > Allgemeines

Tinnitus > Behandlung

Tinnitus > Beruf

Tinnitus > Finanzielle Hilfen

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Letzte Bearbeitung: 01.08.2024

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