1. Das Wichtigste in Kürze
Bei allen Altersrenten darf seit 1.1.2023 unbegrenzt hinzuverdient werden. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung wurden deutlich erhöht.
2. Hinzuverdienst bei (vorgezogenen) Altersrenten
Bei Altersrenten gibt es seit 1.1.2023 keine Beschränkung des Hinzuverdienstes mehr. Das bezieht sich auf folgende Rentenarten:
3. Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung
Bei der Erwerbsminderungsrente ist die Hinzuverdienstregelung bei voller und teilweiser Rente unterschiedlich:
- Rente wegen voller Erwerbsminderung: 2024 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von jährlich 18.558,75 €. Sie wird jährlich automatisch angepasst.
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird vom Rentenversicherungsträger individuell berechnet. Sie beträgt jedoch mindestens 37.117,50 €.
3.1. Einkommen, das als Hinzuverdienst angerechnet wird
Bei voller Erwerbsminderungsrente werden folgende Einkommen als Hinzuverdienst gewertet und ggf. zusammengezählt:
- Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen
- Verletztengeld und Übergangsgeld der Unfallversicherung
Als Hinzuverdienst gilt hier nicht das gezahlte Geld, sondern das Einkommen, das der Sozialleistung zugrunde liegt.
Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente werden folgende Einkommen als Hinzuverdienst gewertet und ggf. zusammengezählt:
3.2. Einkommen, das nicht als Hinzuverdienst gilt
Nicht als Hinzuverdienst angerechnet werden z.B.:
- Pflegegeld, das Pflegepersonen von Pflegebedürftigen erhalten.
- Entgelte, die Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten und vergleichbaren Arbeitsplätzen erhalten.
4. Witwen/Witwer-Rente und Erziehungsrente
Bei der Witwen/Witwer-Rente oder Erziehungsrente wird nach dem Sterbevierteljahr Einkommen oberhalb eines Freibetrags zu 40 % auf die Rente angerechnet. Die einzelnen Freibeträge finden Sie bei Witwen/Witwer-Rente und Erziehungsrente.
5. Waisenrente
Bei Waisenrente darf uneingeschränkt hinzuverdient werden.
6. Praxistipps
- Die Deutsche Rentenversicherung informiert ausführlich über die Hinzuverdienstmöglichkeiten und die Möglichkeiten, die Rente zu erhöhen: durch Sonderzahlungen oder durch Arbeiten über die Altersgrenze hinaus in ihrer Broschüre "Flexibel in den Ruhestand" unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Über uns & Presse > Broschüren > Broschüren zum Thema Rente.
- In der Regel wird der Hinzuverdienst jährlich bestimmt.
- Änderungen werden ansonsten nur auf Antrag berücksichtigt, wenn sie Einfluss auf die Rentenhöhe haben und der Hinzuverdienst sich gleichzeitig um mindestens 10 % ändert.
- Die Energiepreispauschale 2022 (300 €) muss als Einkommen bei der Steuererklärung angegeben werden.
7. Wer hilft weiter?
Die Berechnung des Hinzuverdienstes bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist äußerst komplex. Die individuelle Höhe kann deshalb nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger berechnet werden.
8. Verwandte Links
Minijobs Geringfügige Beschäftigung
Midijob
Rente
Regelaltersrente
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Erwerbsminderungsrente
Witwen/Witwer-Rente Rentenversicherung
Erziehungsrente
Waisenrente
Rechtsgrundlagen: § 96a SGB VI - § 235 SGB VI