Arbeiten und Schmerzmitteleinnahme

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Einnahme von Schmerzmitteln kann mit Nebenwirkungen und damit verbundenen beruflichen Einschränkungen einhergehen. Bei dauerhaft auf starke Schmerzmittel angewiesenen Patienten kann eine Umsetzung im Betrieb oder eine Umschulung notwendig werden. Durch zunehmenden Zeit- und Leistungsdruck am Arbeitsplatz greifen Arbeitnehmende vermehrt auf Medikamente zurück, was zu einer missbräuchlichen Medikamenteneinnahme führen kann.

2. Betroffene Berufsfelder

Aufgrund möglicher Nebenwirkungen von Schmerzmitteln wie Sehstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Übelkeit und Schwindel können manche Schmerzpatienten ihren Beruf vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausüben. Das gilt besonders für Berufe, bei denen Betroffene sich selbst oder andere gefährden können. Beispiele:

  • Absturzgefahr bei Schwindel (z.B. im Bereich Gerüstbau, Dachdeckerei, Zimmerei)
  • Verletzungsgefahr infolge von Sehstörungen (z.B. bei laufenden Maschinen, im handwerklichen Bereich, im Verkehr)
  • Fehlleistungen infolge von Müdigkeit und Aufmerksamkeitsstörungen (z.B. Heilberufe, Therapeuten, handwerkliche Berufe)

3. Leistungen und Hilfen bei starker Beeinträchtigung durch Schmerzmitteleinnahme

Bei vorübergehender Schmerzmitteleinnahme kann je nach Einschränkungen eine Krankschreibung sinnvoll sein. Näheres unter Arbeitsunfähigkeit.

Wenn die Erkrankung eine dauerhafte Schmerzmitteleinnahme bedingt, kann für den Patienten eine Umsetzung im Betrieb oder eine Umschulung notwendig werden. Näheres unter Berufliche Reha > Leistungen.

Sind die Schmerzen, die Einschränkungen oder die Nebenwirkungen der Schmerzmittel sehr stark, kann eine Erwerbsminderung vorliegen. Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Bei chronischen Schmerzen kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden, Näheres unter Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung. Persönliche Beratung und Hilfen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen bietet die unabhängige Teilhabeberatung.

4. Verzicht auf Schmerzmittel

Manche Schmerzpatienten möchten auf die Einnahme von Schmerzmitteln verzichten, aus Sorge, infolge der Nebenwirkungen nicht mehr arbeiten gehen zu dürfen. Menschen mit starken chronischen Schmerzen sind bei Verzicht auf Schmerzmittel in der Regel jedoch nicht arbeitsfähig, da starke Schmerzen die Bewegungs- und Konzentrationsfähigkeit zu stark beeinträchtigen.

5. Medikamentenmissbrauch

Die Berufswelt ist zunehmend von Leistungs- und Zeitdruck geprägt. Um den Anforderungen am Arbeitsplatz standhalten zu können, greifen Arbeitnehmende vermehrt auf Medikamente zurück. Neben Schlaf- und Beruhigungsmitteln werden auch Antidepressiva und Neuroleptika eingenommen, da diese eine dämpfende Wirkung besitzen und Betroffene versuchen, dem Stress damit standzuhalten. Sowohl die Wirkungen als auch die Nebenwirkungen können jedoch nicht nur für die Arbeitnehmenden schädliche Auswirkungen haben, sondern auch das Arbeitsverhalten und die Sicherheit am Arbeitsplatz negativ beeinflussen.

Medikamentenmissbrauch oder -abhängigkeit sind den Betroffenen oft nicht bewusst und werden auch von den behandelnden Ärzten häufig nicht erkannt. Ist das problematische Verhalten den Patienten bewusst, können eine Psychotherapie oder eine Entwöhnungsbehandlung helfen. Informationen zu psychischen Belastungen bei chronischen Schmerzen unter Chronische Schmerzen > Psyche.

5.1. Praxistipp

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen informiert unter anderem über Risiken, Warnzeichen und Behandlungsmöglichkeiten unter www.medikamente-und-sucht.de > Interessierte und Betroffene.

6. Verwandte Links

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Opiate und Opioide

Arbeitsunfähigkeit

Berufliche Reha > Leistungen

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Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung

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Migräne > Beruf

Letzte Bearbeitung: 23.08.2024

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