T-Rezept

1. Das Wichtigste in Kürze

Das weiße T-Rezept ist ein Sonderrezept, auf dem ausschließlich teratogene Medikamente verschrieben werden. Teratogene sind Stoffe, die sehr strengen Auflagen unterliegen, weil sie Fehlbildungen hervorrufen bzw. Auswirkungen auf die embryonale Entwicklung haben können. Die Wirkstoffe, um die es sich handelt, sind Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid, zugelassen sind sie zur Behandlung des multiplen Myeloms (bösartige Knochenmarkserkrankung).Thalidomid war Auslöser der Contergan-Katastrophe.

2. Verordnung und Abgabe

Für die Ausgabe des T-Rezepts ist die Zulassungsbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), zuständig. Nur Ärzte, die dort registriert sind, dürfen entsprechende Medikamente verordnen und müssen die Vordrucke beim BfArM schriftlich anfordern.

Das T-Rezept besteht aus zwei Vordrucken, die mit einer 7-stelligen Zahl nummeriert sind, sodass der verordnende Arzt genau zugeordnet werden kann. Zusätzlich muss der verschreibende Arzt auf dem Rezept bestätigen, dass er die gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen einhält. Auch für Apotheken gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen. Im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln dürfen teratogene Medikamente nicht über Versandapotheken verschickt werden, vgl. § 17 Abs. 2b ApBetrO.

Zudem ist der Arbeitsaufwand erhöht. Die ausgebende Apotheke behält den ersten Vordruck zur Bearbeitung, den Durchschlag muss sie wöchentlich zur Auswertung an das BfArM schicken.

3. Gültigkeit und Verordnungsmenge

Pro Rezept darf nur eine Verordnung, also ein Arzneimittel, stehen. Dabei können zwar mehrere Packungen gleichzeitig verschrieben werden, sie müssen jedoch dieselbe Wirkstoffmenge und -stärke haben. Auf älteren Rezeptvorlagen vom Zeitraum vor dem 15.9.2011 dürfen allerdings noch 3 Verordnungen stehen, diese sind noch im Umlauf und gültig.

Die Abgabemenge ist auf den Bedarf von maximal 12 Wochen beschränkt – für Frauen im gebärfähigen Alter auf maximal 4 Wochen (§ 3a Abs. 3 AMVV).

Das T-Rezept ist 6 Tage nach Ausstellungstag (Ausstellungsdatum + 6 Tage) gültig, im Rahmen des Entlassmanagements sind es nur 3 Werktage.

4. Wer hilft weiter?

Weitere Informationen bei der Bundesopiumstelle unter www.bfarm.de > Bundesopiumstelle > T-Register.

Dort gibt es auch den "Leitfaden sichere Anwendung - Patienten - Thalidomid BMS" sowie das Formular zur Risikoaufklärung von Thalidomid zum kostenlosen Download unter www.bfarm.de > Arzneimittel > Risikoinformationen > Schulungsmaterial.

 

Rechtsgrundlagen: § 3 a AMVV – § 17 Abs. 2 b und 6 b ApBetrO

Letzte Bearbeitung: 04.09.2024

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