Morbus Meniere > Autofahren

1. Das Wichtigste in Kürze

Morbus Menière kann je nach Symptomen (z.B. Schwindel, Gleichgewichts- und/oder Hörstörung) dazu führen, dass die Fahreignung nicht gegeben oder auf bestimmte Kraftfahrzeuge eingeschränkt ist. Die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung nennen unterschiedliche Regelungen für die Fahrerlaubnisgruppen 1 (z.B. Auto) und 2 (z.B. LKW).

2. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung

In den "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen steht zu Morbus Menière:

"Beim Morbus Menière treten die Drehschwindelattacken spontan und meist ohne Prodromi (Hörminderung, Tinnitus, Druckgefühl) auf. In einem Teil der Fälle kündigt sich der abrupt einsetzende Drehschwindel durch Prodromi an. Der Verlauf eines Morbus Menière ist im Einzelfall nicht vorhersehbar."

Prodromi sind Vorzeichen einer Erkrankung.

Wenn das Hörvermögen auf einer oder beiden Seiten anhaltend oder fortschreitend eingeschränkt ist, muss dies bei der Bewertung der Fahreignung zusätzlich berücksichtigt werden.

Bei der Bewertung der Fahreignung wird zwischen den Fahrerlaubnisgruppen 1 und 2 unterschieden:

  • Fahrerlaubnisgruppe 1: Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T, z.B. Mopeds, Motorräder, PKWs, Transporter und LKWs bis 3,5 Tonnen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
  • Fahrerlaubnisgruppe 2: Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und FzF, z.B. LKWs und Busse sowie die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (= P-Schein oder Personenbeförderungsschein z.B. für Taxis oder Krankentransporte).

Näheres unter Fahrerlaubnisgruppen.

3. Fahrerlaubnis nach einer ersten Schwindelattacke

Wer erstmals eine spontane Schwindelattacke mit Verdacht auf Morbus Menière aber ohne gesicherte Diagnose hatte, darf nach einer 6-monatigen attackenfreien Beobachtungszeit wieder alle Fahrzeuge (Fahrerlaubnisgruppen 1 und 2) fahren, wenn eine fachärztliche Untersuchung die Fahreignung bestätigt.

4. Morbus Menière – Fahreignung Fahrerlaubnisgruppe 1

4.1. Einspurige Fahrzeuge

Mit der gesicherten Diagnose Morbus Menière ist das Fahren von einspurigen Fahrzeugen (z.B. Moped, Motorrad) nie erlaubt.

4.2. Zweispurige Fahrzeuge

Mit der gesicherten Diagnose Morbus Menière dürfen zweispurige Fahrzeuge der Fahrerlaubnisgruppe  1 (z.B. PKWs) nur in folgenden Fällen gefahren werden:

  1. Die Drehschwindelattacken kündigen sich durch Prodromi (Vorzeichen) an
    und
    ab Diagnosestellung ist ein Beobachtungszeitraum von 6 Monaten vergangen
    und
    eine fachärztliche Untersuchung bestätigt die Fahreignung.
  2. Bei Morbus Menière ohne Prodromi bestätigt eine fachärztliche Untersuchung nach mindestens einem attackenfreien Beobachtungszeitraum von 1 Jahr die Fahreignung. Wie lange im Einzelfall die Beobachtungszeit sein muss, bis wieder eine Fahreignung bestätigt wird, hängt von den Symptomen ab.

Für die Fahrerlaubnis der Gruppe 1 spielt es keine Rolle, ob und wie stark das Hörvermögen beeinträchtigt ist.

5. Morbus Menière – Fahreignung Fahrerlaubnisgruppe 2

Fahrzeuge, für die ein Führerschein der Fahrerlaubnisgruppe 2 nötig ist, dürfen Menschen mit der gesicherten Diagnose Morbus Menière nur in Ausnahmefällen fahren.

Voraussetzung ist eine die Fahreignung bestätigende fachärztliche Begutachtung nach

  • mindestens 2-jähriger Attackenfreiheit bei Morbus Menière mit Prodromi.
  • mindestens 4-jähriger Attackenfreiheit bei Morbus Menière ohne Prodromi.

 

Für die Fahrerlaubnis der Gruppe 2 ist hinsichtlich des Hörvermögens Folgendes zu beachten:

  • Bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit sind eine fachärztliche Eignungsuntersuchung beim Führerscheinerwerb und anschließend regelmäßige ärztliche Kontrollen nötig.
  • 3-jährige Fahrpraxis mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B muss nachgewiesen werden.
  • Soweit es möglich ist, muss hochgradige Schwerhörigkeit mit geeigneten Hörhilfen auf dem aktuellen Stand der medizinisch-technisch und
    audiologisch-technischen Kenntnisse korrigiert werden.

Bei Zweifeln an der Fahreignung ist eine fachärztliche Begutachtung erforderlich. Entscheidend bei der Beurteilung der Fahreignung ist auch die Frage, ob und wie gut die Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit ausgeglichen werden kann.

6. Praxistipp

Die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung können Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung > zum Download kostenlos herunterladen.

7. Verwandte Links

Führerschein

Tinnitus

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Letzte Bearbeitung: 09.09.2024

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