Familienunterstützender Dienst

1. Das Wichtigste in Kürze

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) entlastet Familien, die ein Kind, einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen mit Behinderung betreuen. Die Mitarbeiter des FuD übernehmen zeitweise die Betreuung des Menschen mit Behinderung, unterstützen ihn durch pflegerische Hilfen und fördern seine (Freizeit-)Interessen.

2. Ziele

Der Familienunterstützende Dienst (FuD), teilweise auch Familienentlastender Dienst (FeD) genannt, hat die Aufgabe, Familien Erholung und Freiräume zu verschaffen, in denen ein Kind, Jugendlicher oder Erwachsener mit Behinderungen lebt. Ziel ist, dass auch pflegende und betreuende Angehörige am gesellschaftlichen oder kulturellen Leben teilnehmen können. Das soll die Kräfte erhalten bzw. wiederherstellen, die für die Pflege und Betreuung des Menschen mit Behinderung notwendig sind. Auch dem Menschen mit Behinderung soll dadurch mehr Autonomie und Selbstständigkeit außerhalb der Familie ermöglicht werden.

3. Umfang

Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Familien. Zu den Angeboten gehören stundenweise oder auch mehrtägige Betreuung in der Familienwohnung oder in Räumlichkeiten des Dienstes, sozialpädagogische Begleitung, sozialrechtliche und psychosoziale Hilfen, Freizeitbegleitung, Bildungsveranstaltungen, Fahrdienste etc.

3.1. Fallbeispiel

Eine Familie hat 2 kleine Kinder, wovon eines schwerbehindert und pflegebedürftig ist. Die Mutter würde gerne mehr Zeit allein mit ihrem gesunden Kind verbringen. Die Großeltern wohnen zu weit weg, um der Familie öfter die Versorgung des Kindes mit Behinderung abnehmen zu können. Hier kann ein Familienunterstützender Dienst helfen.

4. Anbieter

Angeboten werden FuD z.B. von Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Rotes Kreuz, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden), Behindertenverbänden (z.B. Lebenshilfe), Selbsthilfegruppen oder ambulanten Pflegediensten, insbesondere Ambulanten Kinderpflegediensten oder Nachsorgeeinrichtungen.

Die Familie kann meist wählen, ob ein Mitarbeiter des FuD ins Haus kommt und sich um den Menschen mit Behinderung kümmert, oder ob dieser stundenweise z.B. in einer Einrichtung, einer Gruppe oder bei Ausflügen betreut wird.

 

Auch die sog. Fachdienste für Offene Hilfen bieten Familienunterstützende Dienste und weitere Unterstützungsleistungen (z.B. Frühförderung, Assistenzleistungen, Schulbegleitung, ambulante Pflegedienste und Fahrdienste) an. Offene Hilfen sollen als Alternative zu Hilfsangeboten in stationären Einrichtungen den Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben im Familienzuhause bzw. einer eigenen Wohnung ermöglichen. Deshalb finden die Leistungen meist wohnortnah bzw. im Zuhause des Menschen mit Behinderung statt.

5. Finanzierung

Die Kosten für den FuD werden in der Regel von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder den Pflegekassen (z.B. über die Ersatzpflege und/oder den Entlastungsbetrag) übernommen. Unter Umständen kann die Finanzierung auch über das Jugendamt, das Sozialamt oder die Krankenkassen erfolgen. Teilweise muss ein Eigenbeitrag geleistet werden.

6. Praxistipp

Die Leistungen des FuD können von der Pflegekasse und zusätzlich über die Eingliederungshilfe finanziert werden. Die Pflegekasse finanziert die Leistungen mit dem Ziel der Entlastung der Familienmitglieder, die mit dem Menschen mit Behinderung zusammenleben. Die Eingliederungshilfeträger unterstützen die Menschen mit Behinderungen selbst.

Ratsam ist es also, dass Sie auch dann einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, wenn Sie bereits FuD über die Pflegekasse in Anspruch nehmen. Die Eingliederungshilfe darf nicht nur deshalb abgelehnt werden, weil die Pflegekasse bereits die Familie entlastet. Kommt dies dennoch vor, so kann sich anwaltliche Hilfe für einen Widerspruch und/oder ggf. eine Klage lohnen. Näheres unter Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

7. Wer hilft weiter?

8. Verwandte Links

Frühförderung von Kindern mit Behinderungen

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Fahrdienste

Ambulante Pflegedienste

Reha und Kur für Mütter und Väter (Mutter-Kind-Kur)

Familienpflegezeit

Betreuung kranker Kinder

Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter

Down-Syndrom

Schädel-Hirn-Trauma

Letzte Bearbeitung: 01.08.2024

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